ELENA sorgt für Aufregung

2010-08-15 16:24

Die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein „Kündigung/Entlassung“ vorgesehenen Freitextfelder sind bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle nicht auszufüllen. Diese Änderung hatte der zuständige Arbeitskreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kurzfristig am 30.06.2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflichten bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Damit können die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE vorhandenen Freitextfelder vollständig ignoriert werden. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert (ohne jegliche Angaben in den Freifeldern) erneut gemeldet werden. Ab 2011 soll eine überarbeitete Version des Datenbausteins zum Einsatz kommen, in der auf die Freitextfelder verzichtet wird.

HINWEIS:

Die Meldung DBKE darf keinesfalls gänzli ch unterbleiben; dies würde nach gegenwärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen die gesetzlichen Meldepflichten und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR belegt werden kann.

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