Statusfeststellungsverfahren
2010-08-15 16:28
Ein neues Rundschreiben vom 13.04.2010 löste mit Wirkung vom 01.06.2010 die bisherigen Veröffentlichungen der Sozialversicherungsträger zum Thema Statusfeststellung von Erwerbstätigen ab. Das Rundschreiben behandelt u. a die in der Praxis wichtigen Sachbereiche: Einschaltung der Clearingstelle bei Fällen der obligatorischen Statusfeststellung, Statusbestimmung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fachkräften im Gesundheitswesen. Jeder Auftraggeber sollte z. B. wissen, dass verspätet eingeleitete Statusfeststellungsverfahren keinen späteren Beginn der Versicherungspflicht auslösen (verspätet liegt bei mehr als einem Monat nach Beschäftigungsaufnahme vor). Die Versicherungspflicht beginnt stets rückwirkend mit Eintritt in das festgestellte Beschäftigungsverhältnis. Dies hat regelmäßig für den Arbeitnehmer die Folge, dass Arbeitnehmeranteile am Ges amtsozialversicherungsbeitrag nicht mehr vom Beschäftigten nachgefordert werden können.